Mit der neuen OIB-Richtlinie 6, 2019 wird ein neu gestalteter Renovierungsausweis eingeführt.
Bei Einzelmaßnahmen oder bei der Empfehlung von Sanierungsmaßnahmen muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die größere Renovierung immer erreicht werden können. Auch wenn z.B. „nur“ die Fenster getauscht werden, muss gewährleistet sein, dass diese Maßnahme später nicht die Einhaltung der strengen Anforderungen der größeren Renovierung verhindert.
Für jeden Bestandsenergieausweis müssen Sie als Energieausweisberechner Maßnahmen dokumentieren, wie das Gebäude im Hinblick auf die größere Renovierung verbessert werden kann.
Bestandsenergieausweise ohne Empfehlung von Maßnahmen sind nicht konform der OIB-Richtlinie 6 !
Bestandsenergieausweise sind:
- Energieausweise für Verkauf und Vermietung
- Energieausweise, die ausgehängt werden
- Fertigstellungsenergieausweise nach vollendeter Bautätigkeit
Energieausweise bestehen stets aus den beiden ersten beiden Seiten (Layout) sowie aus einem detaillierten Anhang.
Seminarinhalt
Die wichtigsten Themen rund um den neuen Renovierungsausweis
Dies und mehr erfahren Sie in diesem Training:
- Vorschriften zur Erstellung eines Renovierungsausweises
- Regeln und Kriterien zur Erstellung von Maßnahmeempfehlungen
- Anforderungen an die Gebäudehülle
- Anforderungen an die Haustechnik
- Maßgaben gemäß OIB-Dokument ‚Kostenoptimalität‘
- Was tun bei Nichterfüllung der Anforderungen?
- Was versteht die OIB-Richtlinie unter einem ‚virtuellen Ergebnis des Konzepts‘?
Erstellen Sie ein Sanierungskonzept, das zeigt, wie später die größere Renovierung erfüllt werden kann!
Dokumentieren Sie dieses im neuen Renovierungsausweis nach OIB-Richtlinie 6 – 2019
Ihr Nutzen:
- Sie kennen die neuen Regelungen und können Ihre Kunden entsprechend beraten.
- Durch Kenntnis der gesetzlichen Regelungen gewinnen Sie Sicherheit und reduzieren Ihre Haftungsrisiken.