Neue Vorschriften für den Energieausweis in ganz Österreich!
Ab Jahresbeginn 2016 wird die Umsetzung der neuesten OIB-Richtlinien 1-6 in allen Bundesländern erwartet.
Die OIB-Richtlinien 2015 wurden in der Generalversammlung des OIB am 26. März 2015 unter Anwesenheit der Vertreter der Bundesländer beschlossen.
Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. So gilt in Wien die neue OIB Richtlinie 2015 (1-6) seit 2. Oktober 2015 und im Burgenland die OIB-Richtlinie 6 2015 seit 27. Mai 2015, die Richtlinien 1-5 gelten im Burgenland in der Version 2011.
Die nächsten Umsetzungen stehen in der Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich an!
Das In-Kraft-Treten erfolgt dabei mit den neuen Landesgesetzen.
Informationen zur rechtlichen Situation haben wir für Sie vorbereitet.
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