Neue Vorschriften für den Energieausweis in der Steiermark!

Ab 1. Jänner 2016 gelten in der Steiermark die OIB Richtlinien 1-6, 2015.

Die OIB-Richtlinien 2015 wurden in der Generalversammlung des OIB am 26. März 2015 unter Anwesenheit der Vertreter der Bundesländer beschlossen.

Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. So gilt in Wien die neue OIB Richtlinie 2015 (1-6) seit 2. Oktober 2015 und im Burgenland die OIB-Richtlinie 6 2015 seit 27. Mai 2015, die Richtlinien 1-5 gelten im Burgenland in der Version 2011.

In der Steiermärkischen Bautechnikverordnung 2015 vom 2. Dezember 2015 werden die neuen
OIB-Richtlinien 1-6 in der Ausgabe März 2015 für gültig erklärt. Diese Bautechnikverordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. 

Das In-Kraft-Treten erfolgt dabei mit den neuen Landesgesetzen:
• Steiermärkische Bautechnikverordnung– StBTV
• Steiermärkisches Baugesetz – Stmk. BauG

Diese neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Energieausweisdatenbank!

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