Neue Vorschriften für den Energieausweis im Burgenland!

Die neue OIB-Richtlinie 6 – 2015 ist im Burgenland mit der neuen Burgenländischen Bauverordnung am 26. Mai 2015 in Kraft getreten.

Energieausweise müssen nach der neuen OIB-Richtlinie 6–2015 ausgestellt werden

Energieausweise müssen nach der neuen OIB-Richtlinie 6–2015 ausgestellt werden
• Neubau
• Sanierung
• Bestandsenergieausweise für Verkauf und Vermietung
• Bestandsenergieausweise für die Aushangpflicht

Das In-Kraft-Treten erfolgte dabei mit den neuen Landesgesetzen:
Burgenländische Bauverordnung 2008
• Burgenländisches Baugesetz 1997

Die OIB-Richtlinien 1-5 gelten jedoch noch in der Fassung 2011!

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