Neue Vorschriften für den Energieausweis im Burgenland!
Die neue OIB-Richtlinie 6 – 2015 ist im Burgenland mit der neuen Burgenländischen Bauverordnung am 26. Mai 2015 in Kraft getreten.
Energieausweise müssen nach der neuen OIB-Richtlinie 6–2015 ausgestellt werden
Energieausweise müssen nach der neuen OIB-Richtlinie 6–2015 ausgestellt werden
• Neubau
• Sanierung
• Bestandsenergieausweise für Verkauf und Vermietung
• Bestandsenergieausweise für die Aushangpflicht
Das In-Kraft-Treten erfolgte dabei mit den neuen Landesgesetzen:
• Burgenländische Bauverordnung 2008
• Burgenländisches Baugesetz 1997
Die OIB-Richtlinien 1-5 gelten jedoch noch in der Fassung 2011!
Informationen zur rechtlichen Situation haben wir für Sie vorbereitet.
Registrieren Sie hier Ihre Email-Adresse und wir senden Ihnen die aktuellen Neuigkeiten:
Sie haben die Möglichkeit, sich jederzeit vom Newsletter abzumelden.
BLEIBEN SIE INFORMIERT!
BLEIBEN SIE INFORMIERTSie haben die Möglichkeit, sich jederzeit vom Newsletter abzumelden.