Neue Vorschriften für den Energieausweis in Kärnten!

Im Laufe des Jahres 2016 wird die Umsetzung der neuesten OIB-Richtlinien 1-6 erwartet.

 

Die OIB-Richtlinien 2015 wurden in der Generalversammlung des OIB am 26. März 2015 unter Anwesenheit der Vertreter der Bundesländer beschlossen.

Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. So gilt in Wien die neue OIB Richtlinie 2015 (1-6) seit 2. Oktober 2015 und im Burgenland die OIB-Richtlinie 6 2015 seit 27. Mai 2015, die Richtlinien 1-5 gelten im Burgenland in der Version 2011.

In Kärnten wird die Umsetzung für 2016 erwartet.

• Kärntner Bauansuchenverordnung – K-BAV
• Kärntner Bauvorschriften- K-BV
•Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 – K-WBFG 1997

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